Italien geht gegen den Secondary Market vor und sagt „Tschüss“ zu Tickets, die zu überteuerten Preisen weiterverkauft werden und den illegalen Kartenverkäufe ausserhalb der Konzerthallen.

Dies ist zumindest der Zweck einer Änderung des Finanzmanövers, das am vergangenen 30. Dezember vom Abgeordneten Sergio Battelli unterzeichnet wurde und am 1. Januar in Kraft getreten ist. Die Norm, welche das sekundäre Ticketing regelt, verlangt unter anderem, dass ab dem 1. Juli 2019 nur noch personalisierte Tickets für Veranstaltungen verkauft werden, die in Locations mit einer Kapazität von mehr als 5’000 Zuschauern organisiert werden (mit Ausnahme von Veranstaltungen wie Oper, Ballett, Zirkus, klassische Konzerte oder Jazz).

Die personalisierten Tickets für grosse Veranstaltungen sollen das Phänomen des Graumarktes stoppen und sicherstellen, dass die Ticketkäufer den korrekten Preis bezahlen.  Obwohl auf jedem Ticket der Vor- und Nachname gedruckt wird, besteht weiterhin die Möglichkeit für Privatpersonen den Namen zu ändern oder das Ticket wieder zum selben oder tieferen Kaufpreis zu verkaufen. Dies jedoch nur über die primären Wiederverkaufsplattformen, die autorisierten Vorverkaufsstellen oder die offiziellen Websites. Die Ticketkäufer müssen dafür mit einer Gebühr für das Handling rechnen.

Besorgnis über die neue Gesetzgebung

Die neue Regelung  erregt Besorgnis in der Branche, die bereits vor der endgültigen Genehmigung der Gesetzgebung, ihre Bedenken geäussert hatte. Assomusica warnt vor einem «Chaos», sollte die Einführung personalisierter Tickets für Events mit über 5’000 Teilnehmer durchgeführt werden.  Der Verein, der Veranstalter und Produzenten von Live-Events zusammenbringt, die 80% der Konzerte in Italien umsetzen, kündigt zudem den Anstieg der Preise für Konzertkarten an. Um die notwendigen Ausweiskontrollen durchzuführen, müssen die Veranstalter die Türöffnung früher ansetzen und mehr Personal in mehreren Schichten anstellen. Eventbesucher müssen ausserdem mit längeren Wartezeiten am Eingang rechnen.

Das Risiko besteht nach Ansicht vieler darin, dass in Anbetracht der Bürokratischen Hürde für die Namensänderung, unentschlossene Zuschauer sich schliesslich gegen den Besuch der  Veranstaltung entscheiden. Vor allem Gruppenbuchungen gingen so verloren. Einerseits würde es den Prozess derjenigen, die Tickets kaufen müssen, umständlicher machen, andererseits würde es das Geschäftsrisiko für die Veranstalter überproportional erhöhen.

Assomusica schlägt stattdessen vor, die Websites der Wiederverkäufer zu schliessen und diejenigen zu verfolgen, die gegen geltende Gesetze verstossen, anstatt neue Vorschriften einzuführen, die denjenigen schaden würden, die Emotionen und Kultur im eigenen Land fördern.

Beschwerde seitens Ticketing Anbieter

Ende März reichte Italiens grösster Ticketing Anbieter bei AGCOM (Autorità per le Garanzie nelle Comunicazioni, Kommunikationsbehörde) Beschwerde ein, in der die Anwendung der Vorschriften gefordert wurde. Obwohl das Gesetz betreffend dem Secondary Ticketing anfangs Jahr in Kraft getreten ist, geht der Verkauf von Konzertkarten  auf den Seiten von Viagogo, StubHub o My Way Ticket munter weiter. Die Massnahmen des Verbots für den überteuerten Wiederverkauf und die vorgesehenen Sanktionen (zwischen 5’000 und 180’000 Euro) sollen das Phänomen endgültig besiegen können. Der Ticket Anbieter forderte die Institutionen auf die Massnahme der personalisierten Tickets zu überdenken oder eine Fristverlängerung,  um eine Vereinfachung  des Systems zu erreichen. Wird die Personalisierung der Tickets definitiv eingeführt, so sind ca. 76% aller Tickets auf ihrer Plattform davon betroffen.

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