Laut Bundesgericht verletzte der Ticket-Deal von Hallenstadion und Ticketcorner das Kartellgesetz. Jetzt muss die Wettbewerbskommission (Weko) die Sanktionen bestimmen. 

Die Betreiber des Hallenstadion Zürich und die Ticketcorner AG hatten 2009 einen Kooperationsvertrag abgeschlossen, mit dem Ticketcorner das Recht eingeräumt wird, mindestens 50 % aller Tickets für Veranstaltungen im Hallenstadion zu vertreiben. Das Bundesgericht kommt in seinem am Mittwoch, 04.03.2020 veröffentlichten Urteil zum Schluss, dass Hallenstadion und Ticketcorner mit ihrer Ticketing-Kooperationsklausel eine wettbewerbswidrige Abrede getroffen haben. Das Gericht weist den entsprechenden Fall nun an die Wettbewerbskommission zurück. Sie muss nun über die Höhe der Sanktionen entscheiden.

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